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Grußwort des Behördenleiters

Herzlich willkommen auf der Homepage der Staatsanwaltschaft Stade



Sehr geehrte Damen und Herren,

ich heiße Sie auf unserer Internetseite sehr herzlich willkommen!


Ich freue mich, Ihnen an dieser Stelle die Staatsanwaltschaft Stade vorstellen zu können.

Als Strafverfolgungsbehörde erfüllt die Staatsanwaltschaft Stade einen klaren gesetzlichen Auftrag: Nach der Strafprozessordnung ist eine Staatsanwaltschaft verpflichtet, bei jedem Anfangsverdacht einer Straftat die Ermittlungen aufzunehmen. Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sind - ohne Ansehen der Person - nur dem Gesetz und der Gerechtigkeit verpflichtet. Sie haben nicht einseitig, sondern objektiv in alle Richtungen zu ermitteln und daher belastendes und entlastendes Beweismaterial zusammenzutragen.

Um begangene Straftaten konsequent verfolgen zu können, arbeitet die Staatsanwaltschaft Stade sehr eng insbesondere mit der Polizei, der Steuerfahndung und dem Zoll zusammen. Strafrechtliche Ermittlungen können massiv in Freiheitsrechte eines jeden Bürgers eingreifen, etwa bei Durchsuchungen, Telefonüberwachungen und Verhaftungen. Dabei obliegt der Staatsanwaltschaft die Leitung des Ermittlungsverfahrens. Auch bei dem Abschluss der Ermittlungen entscheidet allein die Staatsanwaltschaft, ob das Ermittlungsverfahren einzustellen ist oder ob die Sache vor Gericht gebracht wird.

Die Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen - also etwa von Geldforderungen oder Herausgabeansprüchen - gehört dem gegenüber ebenso wenig zu ihren Aufgaben wie die Überprüfung von Entscheidungen der Verwaltungsbehörden. Die hierfür ausschließlich zuständigen Gerichte müssen vom Bürger unmittelbar angerufen werden, wenn eine gütliche Einigung nicht möglich ist.

Jährlich werden allein bei der Staatsanwaltschaft Stade ca. 50.000 Verfahren neu eingeleitet. In jedem einzelnen Verfahren kann es um eine einzige Tat oder etwa um zahlreiche Serienstraftaten gehen. Entsprechend viele Aktenvorgänge sind in den hiesigen Serviceeinheiten (Geschäftsstellen) neu anzulegen, zahlreiche Schreiben und Kopien müssen gefertigt, Telefonanrufe angenommen, Akten versandt und andere Vorgänge beigezogen werden, Fristen sind zu überwachen, Kostenrechnungen abzuwickeln. Im Zuge der Ermittlungen achten die hiesigen Ermittler ausnahmslos darauf, dass die Verfolgung von Straftaten konsequent und gleichzeitig ausschließlich mit rechtsstaatlichen Mitteln erfolgt.

In gut der Hälfte der Fälle richtet sich das Verfahren gegen einen oder mehrere namentlich bekannte Beschuldigte. Bei Streitigkeiten unter nahe zusammenlebenden Familienangehörigen, Nachbarn oder Arbeitskollegen mit einer entsprechenden "Vorgeschichte" ist es allerdings oft unmöglich, zweifelsfrei zu entscheiden, wer Recht und wer Unrecht hat. Es steht letztlich Aussage gegen Aussage.

Bei geringer Schuld besteht grundsätzlich die Möglichkeit, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage etwa an eine gemeinnützige Einrichtung einzustellen.

Von allen anhängigen Verfahren werden jedes Jahr rund 7.000 Fälle von den hiesigen Staats- und Amtsanwälten mit einer Anklageschrift oder einem Strafbefehlsantrag an das Gericht abgeschlossen. Wird ein von der Staatsanwaltschaft beantragter Strafbefehl, der bereits einen Strafausspruch enthält, vom Gericht erlassen und legt der davon Betroffene keinen Einspruch ein, bedarf es keiner öffentlichen Hauptverhandlung mehr. Ansonsten muss über den Tatvorwurf, ebenso wie bei einer vom Gericht zugelassenen Anklageschrift, vor Gericht verhandelt werden. Dann vertreten die hiesigen Staats- und Amtsanwälte in öffentlicher Hauptverhandlung den Anklagevorwurf und beantragen, wenn die Schuld des Angeklagten aus Sicht der Staatsanwaltschaft erwiesen ist, mit einem konkreten Antrag dessen Bestrafung.


Wir alle, die wir in der Staatsanwaltschaft Stade tätig sind, setzen uns mit ganzer Kraft und Überzeugung für Ihre Sicherheit ein. Auch bei zunehmender Kriminalität, die immer schwieriger zu bekämpfen ist, werden wir im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und der uns zur Verfügung stehenden Ressourcen gewissenhaft und sorgfältig unsere Pflicht erfüllen. Dafür bitten wir auch um Ihre Mithilfe, Ihr Verständnis und um Ihr Vertrauen.


Dr. Burkhard Vonnahme

Foto vom Gebäude der Staatsanwaltschaft Stade   Bildrechte: Staatsanwaltschaft Stade

Staatsanwaltschaft Stade

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